Aufgrund der Steuerreform 2015/2016 können Beiträge zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung nur noch bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden.
Somit werden ab 2022 KEINE weiteren Finanzamtbestätigungen mehr ausgestellt!
Details dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Sollten Sie für ein Veranlagungsjahr vor 2021 eine Finanzamtbestätigung benötigen, so können Sie diese gerne bei uns anfordern. Bitte beachten Sie dabei unsere jeweils gültigen Tarife für Zusatzleistungen.