In der Zeit rund um die Jahresabrechnung tauchen immer wieder Fragen zu dieser auf. Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie hier bereits zusammengefasst und beantwortet:
Fragenübersicht
- Wann ist eine Nachzahlung/ein Guthaben aus der Jahresabrechnung fällig? Und wie wird es verrechnet?
- Wann und wo kann ich Einsicht in die Belege für die ausgewiesenen Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten erhalten?
- Sie haben weitere Fragen oder benötigen Ausdrucke bzw. Kopien von Belegen?
- Ich habe nicht das gesamte Vorjahr in der Wohnung gewohnt bzw. ich wohne erst seit dem heurigen Jahr in der Wohnung. Wieso erhalte ich eine Jahresabrechnung (Betriebskosten, …; NICHT Heizkosten) für das gesamte Vorjahr?
- Ich wohne erst seit September/Okt./Nov./Dezember in meiner Wohnung. Ich habe nur bis Jänner/Feb./März/Apr./Mai in meiner Wohnung gewohnt. Wieso habe ich einen so hohen Fehlbetrag bei den Heizkosten?
- Ich hatte in den vergangen Jahren immer ein Guthaben, wieso erhalte ich dieses Jahr eine Nachforderung?
- Ich habe bei der Jahresabrechnung ein Guthaben, trotzdem steigt der mir nun monatlich vorgeschriebene Betrag?