
Noch mehr Energiespartipps für den Haushalt finden Sie hier.
In der Zeit rund um die Jahresabrechnung tauchen immer wieder Fragen zu dieser auf. Die wichtigsten Fragen haben wir für Sie hier bereits zusammengefasst und beantwortet:
Aufgrund der Steuerreform 2015/2016 können Beiträge zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung nur noch bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden.
Somit werden ab 2022 KEINE weiteren Finanzamtbestätigungen mehr ausgestellt!
Details dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Sollten Sie für ein Veranlagungsjahr vor 2021 eine Finanzamtbestätigung benötigen, so können Sie diese gerne bei uns anfordern. Bitte beachten Sie dabei unsere jeweils gültigen Tarife für Zusatzleistungen.
Aufgrund der Steuerreform 2015/2016 (eine Gegenüberstellung der Gesetzestexte finden Sie auf der Informationsseite von HELP.gv.at) können Beiträge zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung nur noch bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden. Diese Auslaufregelung gilt jedoch nur für vor dem 01. Jänner 2016 geschlossene Mietverträge, nicht jedoch für Neuverträge ab diesem Zeitpunkt.
Mietrechtlich gesehen ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubau klar: Als Neubauten gelten Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 30.06.1953 erteilt wurde. Alle Bauten davor sind Altbauten.
Gerade jetzt in der beginnenden Vorweihnachtszeit flattert immer mehr ungewollte Werbung ins Haus. Gegen die Direkt-Werbung (unadressierte Werbung) an Haus-/Wohnungstür bzw. Briefkasten hilft der Aufkleber „Ablegen von Werbematerial ist verboten“.
Sie können den Aufkleber einfach bei uns im Büro während der Öffnungszeiten abholen, oder ihn per
anfordern.
Weitere Tipps zum Thema Werbung finden Sie auf der Webseite der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für die verschiedenen Energieformen die Kosten pro KWh erhoben und diese nun veröffentlicht. Im Zuge dieser Erhebung gibt der VKI gerne auch wieder die altbekannten Spartipps zum Heizen: