Mietrechtlich gesehen ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubau klar: Als Neubauten gelten Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 30.06.1953 erteilt wurde. Alle Bauten davor sind Altbauten.
Mietrechtlich gesehen ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubau klar: Als Neubauten gelten Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 30.06.1953 erteilt wurde. Alle Bauten davor sind Altbauten.