Mietrechtlich gesehen ist der Unterschied zwischen Alt- und Neubau klar: Als Neubauten gelten Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 30.06.1953 erteilt wurde. Alle Bauten davor sind Altbauten.
Umgangssprachlich hingegen verschwimmen die Definitionen. Wer sich auf den Neubau bezieht, hat meist den Wohnkomfort im Blick: moderne Ausstattung, Energieeffizienz, gute Bausubstanz und dergleichen mehr.
Wir sind jedoch bemüht, auch in unseren Altbauten eine zeitgemäße Wohnsituation zu schaffen. Dies erreichen wir durch umfangreiche Sanierungen wie sie derzeit zum Beispiel in der Puchheimer Straße in Attnang-Puchheim vorgenommen werden.