Das Ende der Finanzamtsbestätigung

Aufgrund der Steuerreform 2015/2016 (eine Gegenüberstellung der Gesetzestexte finden Sie auf der Informationsseite von HELP.gv.at) können Beiträge zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung nur noch bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden. Diese Auslaufregelung gilt jedoch nur für vor dem 01. Jänner 2016 geschlossene Mietverträge, nicht jedoch für Neuverträge ab diesem Zeitpunkt.